Statuten
Die Statuten der EVP
Die Statuten der EVP regeln, welche Aufgaben der Geschäftsleitung , dem Zentralvorstand oder der Delegiertenversammlung übertragen werden. Fragen der Mitgliedschaft oder der Finanzierung werden ebenfalls geklärt. Artikel 1 liefert eine schöne Definition der EVP:
"Die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) ist eine Vereinigung von Bürgern und Bürgerinnen aus allen Kreisen der Bevölkerung, die sich bei ihren Stellungnahmen zu den öffentlichen Angelegenheiten von den Grundsätzen des Evangeliums leiten lassen."
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Quelle: evppev.ch
