Statuten |
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Die Statuten der EVP
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Die Statuten der EVP regeln, welche Aufgaben der Geschäftsleitung , dem Zentralvorstand oder der Delegiertenversammlung übertragen werden. Fragen der Mitgliedschaft oder der Finanzierung werden ebenfalls geklärt. Artikel 1 liefert eine schöne Definition der EVP: |
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Quelle: evppev.ch |
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