Ja zur Waffeninitiative

Die Initiative "Schutz vor Waffengewalt" will die Risiken von Schusswaffen in der Schweiz minimieren. Wer Waffen besitzen, tragen oder gebrauchen will, soll seinen Bedarf nachweisen müssen und die erforderlichen Fähigkeiten aufweisen.


Grundzüge der Vorlage:

Wer Waffen besitzen, tragen und gebrauchen will, muss seinen Bedarf nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen.
Die Militärwaffe wird nicht mehr zu Hause aufbewahrt, sondern in gesicherten Räumen der Armee.
Überflüssige Waffen, die in Estrichen und Kellern herumliegen, werden eingesammelt.
Alle übrigen Waffen werden registriert, was die Prävention und die Verfolgung von Verbrechen verbessert.
Von der Initiative nicht betroffen sind verantwortungsbewusste Schützen, Jäger und Sammler.

Argumente der EVP Adliswil:

Die Initiative bietet keine Garantien, aber schränkt die Risiken ein. Der Schutz des Lebens ist für die EVP zentral. Jede Waffe weniger hilft diesem Grundanliegen.
Zahlreiche Studien belegen: Je mehr Schusswaffen im Umlauf sind, desto öfter kommt es im Affekt zu Morden und Suiziden. Weniger Waffen ermöglichen weniger tödliche Kurzschlusshandlungen.
Experten gehen davon aus, dass mit einem erschwerten Zugang zu Schusswaffen jährlich bis zu 100 Suizide in der Schweiz verhindert werden könnten. Es stimmt zwar, dass in anderen Ländern nach einer Verschärfung der Waffengesetze eine gewisse Verlagerung zu anderen Suizidformen stattfand. Doch viel wichtiger ist, dass die Anzahl Suizide insgesamt zurückging.
Von rund 2,3 Millionen Schusswaffen in Schweizer Haushalten sind 1,9 Millionen Armeewaffen - bei 200 000 Dienstpflichtigen. Hauptproblem sind also alle Gewehre und Pistolen, welche den Soldaten beim Ausscheiden aus der Armee überlassen worden sind. Sie haben keine militärische Aufgabe mehr, aber stellen nach wie vor ein Risiko dar. Mit diesem Unsinn muss Schluss sein.
Zugegeben, die Aufbewahrung des Sturmgewehrs im Zeughaus ist logistisch aufwändig. Doch man darf sich zu recht fragen, ob die Waffe zwingend zur persönlichen Ausrüstung gehören muss oder ob sie nicht jeweils nur für die Dauer eines WK’s gefasst werden könnte – wie zahlreiches anderes Material vom Funkgerät bis zum Panzer auch. Auch das Obligatorische könnte problemlos mit einer Leihwaffe geschossen werden.
Zum nationalen Waffenregister: In der Schweiz wird jedes Auto, jede Kuh und auch jeder Hund registriert. Da ist es nur logisch, auch Waffen zu registrieren, von denen ein besonderes Gefährdungspotenzial ausgeht.

Parole der EVP Adliswil:

JA zur Waffeninitiative am 13. Februar 2011


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